Corona-Warn-App: Was Arbeitgeber zum Einsatz wissen müssen

Die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts (RKI) ist ab sofort verfügbar. Nach sorgfältiger Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO empfiehlt BGM-Papst Volker Nürnberg Unternehmen, Mitarbeiter bei der Nutzung möglichst breit zu unterstützen. Arbeitgeber sollten aber die Freiwilligkeit der Nutzung und Datenschutzaspekte beachten.

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung informiert Nutzer, wenn sie Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person hatten. Somit sollen Infektionsketten schneller erkannt und unterbrochen werden. Die Digitalisierung der Nachverfolgung von Infektionen beschleunigt den (bislang manuellen) Prozess immens und soll einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus darstellen.

Corona-Warn-App: Wirtschaftsprüfer testen Nutzen und Funktion

Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO haben die Corona-Warn-App hinsichtlich Nutzen, Funktion und Datenschutz genauer überprüft. Nach ihrer Ansicht führt die Corona-App nur dann zu einem Erfolg, wenn eine breite Akzeptanz und Nutzung der Warn-App durch die Bevölkerung gegeben sind. Denn, so der BDO,  die Wirksamkeit der App wachse überproportional mit der Anzahl der Nutzer.

Einschlägige Simulationsstudien gehen davon aus, dass etwa 60 Prozent der Bevölkerung die App installieren und aktiv nutzen müssen, damit die Corona-Warn-App wirksam ist. Professor Volker Nürnberg, Partner bei BDO, legt den Unternehmen in Deutschland auch aus Gründen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) dringend ans Herz, die Corona-Warn-App der Bundesregierung auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen: "Wichtig ist, die Mitarbeiter und deren Interessensvertretung frühzeitig zu informieren und einzubinden."

Wie die App genau funktioniert, hat Jörg Rauschenberger, Fachbereich IT & Performance Advisory bei BDO, überprüft: "Durch den wechselseitigen Austausch eigens dafür erzeugter und alle 15 Minuten neu errechneter Ziffernfolgen zwischen den Endgeräten ist eine Datensparsamkeit gewährleistet. Zudem werden diese Schlüssel nach Ablauf von zwei Wochen gelöscht. Der Austausch erfolgt durch den Nahbereichsfunkstandard Bluetooth."

Datenschutz der Corona-Warn-App ist gewährleistet

Nach Ansicht von Rauschenberger würden auf dem Handy befindliche Daten nicht weitergegeben, auch Bewegungsprofile oder Ähnliches sind nach Ansicht von Rauschenberger nicht erstellbar. Rauschenberger: "Eine Warnung durch einen zentralen Computer wird erst dann ans Handy geschickt, wenn ein Kontakt eine Infektionsmeldung einträgt, die von offizieller Stelle bestätigt wurde. Der Programmcode ist quelloffen und wurde von verschiedenen Stellen, auch unter Einbindung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, auf Schwachstellen untersucht."

Dennoch können nach Ansicht der BDO-Experten trotz aller Vorkehrungen Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden, da die Mobiltelefone die Abstände zweier Personen anhand der Signalstärke nur schätzen können und darüber hinaus auch nicht eindeutig definieren können, ob die Personen eventuell, beispielsweise durch eine Glasscheibe, geschützt waren.

Bereitstellung der Corona-App durch den Arbeitgeber 

Um eine breite Nutzung und Akzeptanz der App zu erreichen, spielen Unternehmen eine besondere Rolle. Im Sinne der Fürsorgepflicht und des betrieblichen Arbeitsschutzes sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu animieren und sie gleichzeitig dabei unterstützen, die Corona-Warn-App auf ihren (Dienst-)Smartphones einzusetzen - allerdings nur auf freiwilliger Basis. Unternehmen können proaktiv die entsprechende App bereitstellen, um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur App zu gewährleisten.

Da aktuell einige betrügerische "Fake-Corona-Apps" im Umlauf sind, können Unternehmen somit sicherstellen, dass Mitarbeiter nicht versehentlich die falsche App herunterladen, wodurch sensible Daten abgegriffen werden können. Darüber hinaus kann die Corona-Tracing-App auch bei der Wiederaufnahme des regulären Betriebes unterstützen, indem auch auf dem Betriebsgelände mögliche Infektionsketten frühzeitig identifiziert werden können.

Installation der Corona-App auf Diensthandys kann angeordnet werden

Soweit die Mitarbeiter Diensthandys nutzen, können Arbeitgeber zum Schutz ihrer Belegschaft die Installation der Corona-Warn-App des RKI anordnen, eine Verpflichtung der Mitarbeiter zur tatsächlichen Nutzung der Corona-Warn-App ist dagegen nicht möglich. Dazu Julia Dönch, Rechtsanwältin BDO Legal: "Arbeitgeber können ohne absolut zwingende Gründe die Nutzung der Corona-Warn-App lediglich empfehlen. Denn das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers dürfte hier das Interesse des Arbeitgebers, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen und den Betrieb aufrechtzuerhalten, regelmäßig überwiegen." Insbesondere der Umstand, dass die App nur dann einen nennenswerten Nutzen haben dürfte, wenn sie auch nach Dienstschluss aktiviert ist, spricht nach Ansicht der Anwältin gegen eine verpflichtende Nutzung: "In diesen privaten Lebensbereich darf der Arbeitgeber nicht eingreifen. Abweichungen von dem Grundsatz, dass die Nutzung der App freiwillig bleiben muss, können sich jedoch im Einzelfall unter engen Voraussetzungen ergeben." (Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwalt Philipp Byers zu arbeits- und datenschutzrechlichen Fragen zu Corona-Tracing-Apps.)

Trotz Freiwilligkeit: Mitarbeiter müssen positives Testergebnis mitteilen

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer umfassend über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung der Corona-Warn-App auf dem Diensthandy zu informieren. Anhaltspunkte dabei bieten die vom RKI durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzung und die Datenschutzinformation für die Nutzung der App. Grundsätzlich, erklärt Dönch, sei die Datenschutzkonformität der Corona-Warn-App nach den derzeit vorliegenden Informationen nicht zu beanstanden, die Handhabung in der Praxis müsse jedoch beobachtet werden. Insbesondere sollten die Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung zwar freiwillig erfolgt, sie bei einer freiwilligen Nutzung der App aufgrund der gegenseitigen Fürsorgepflicht aber auch verpflichtet sind, dem Arbeitgeber ein positives Testergebnis mitzuteilen.

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Das abschließende Fazit der Experten des BDO lautet: "Damit die App aktiv zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann, ist es wichtig, dass möglichst viele Personen die App nutzen. Die Bevölkerung muss sich auf diese neue technische Lösung einlassen, um sich selbst sowie das gesamte Umfeld zu schützen. Letztendlich ist die Nutzung der Corona-Warn-App freiwillig und soll es auch bleiben. So sollten Unternehmen die App nicht zur Zutrittsvoraussetzung machen, ohne die ein Betreten nicht gestattet wird."


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