Entlastung bei Pensionsrückstellungen
Gute Nachrichten für Unternehmen mit Pensionszusagen: Die Bundesregierung hat nun endlich eine Änderung der Regelungen zur Berechnung der milliardenschweren Rückstellungen für die Pensionsverbindlichkeiten beschlossen. Aufgrund der langandauernden Niedrigzinsphase waren die Unternehmen gezwungen, für die späteren Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter immer mehr Geld zurückzulegen. Steuerlich besteht das Problem, dass die steigenden Aufwendungen von den Unternehmen nicht eins zu eins beim Fiskus abgesetzt werden können.
Diese Folgen sollen nun abgeschwächt werden. Wirtschaft und Union hatten schon länger auf Anpassungen gepocht.
Erweiterung des Berechnungszeitraums auf zehn Jahre
Geplant ist, für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen statt wie bisher sieben Jahre. Vor zehn Jahren war das allgemeine Zinsniveau deutlich höher als heute. Die Änderung wird mit einer Ausschüttungssperre verknüpft, so dass kein zusätzlicher Spielraum entsteht, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden.
«Damit aus der Umstellung der Berechnung keine unangemessenen Gewinnmitnahmen entstehen, ist eine Ausschüttungsbegrenzung vorzusehen», heißt es in der Kabinettsvorlage. Vorgesehen ist zudem ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen auch für das Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen. «Wir wollen für die Unternehmen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Betriebsrenten sicher bleiben», erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Hintergrund: Berechnung der Rückstellung
Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins.
Für eine Rückstellung, die eine 15-jährige Verpflichtung abdecken soll, betrug Ende 2014 der Durchschnittszins laut Justizministerium 4,53 Prozent. Ende 2015 sei dieser Zins auf etwa 3,89 Prozent gesunken. Er sinke weiter, da die Niedrigzinsjahre seit 2012 immer stärker in die Durchschnittsberechnung eingingen und Hochzinsjahre herausfielen. Die Erhöhung des Berechnungszeitraumes für den Durchschnittszinssatzes von sieben auf zehn Geschäftsjahre soll diese Nachteile abmildern.
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