Babylonische Sprachverwirrung im Arbeitsrecht

Als Arbeitsrechtler – insbesondere wenn man eine globale Zuständigkeit hat, noch dazu Labour Relations macht und damit sozusagen das "Schweizer Messer von HR" ist – lernt man jeden Tag dazu, findet unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller. Und da geht es nicht nur um Vorschriften und Regelungen in anderen Ländern, sondern häufig auch um Sprache.

In globalen Unternehmen ist man oft der irrigen Meinung, eine einheitliche Sprache zu sprechen. Englisch oder so etwas ähnliches, wie sich häufig herausstellt. Genau das ist aber ein immer wiederkehrender Anlass für Missverständnisse …

Urlaub ist nicht Urlaub ist nicht Urlaub die Erste

Angesichts der Covid-19-Krise hat man in globalen Unternehmen an allen Standorten darüber nachgedacht, wie man die Produktionsausfälle betriebswirtschaftlich meistern kann. Es war erstaunlich, dass in vielen Ländern die Kollegen mit dem Begriff "short work" etwas anfangen konnten. Natürlich sind die Modalitäten überall anders – mal zahlt der Staat die Beihilfen an die Mitarbeiter direkt aus (in Spanien etwa), mal gibt es nur eine minimale Zuschussregelung (wie in Italien) und mal fallen die Zahlungen recht großzügig aus (wie in Deutschland).

Nur zwei Länder konnten mit dem Begriff nichts anfangen – die USA und Großbritannien. Die Kollegen aus diesen Ländern meinten, bei ihnen gebe es "furlough". Sie wissen auch nicht was das ist? Dann ging es Ihnen wie mir. Ein Blick ins Dictionary half weiter: "Zwangsurlaub". Nun ja, auch nicht schlecht. Dachte ich. Aber es gibt einen Haken: In den USA heißt das "unbezahlter Zwangsurlaub". Der einzige Benefit ist, dass in diesem Zeitraum (soweit das Unternehmen das überhaupt macht) die Sozialversicherungsbeiträge weiter bezahlt werden. Punkt. Punkt? Nein, der Kollege aus Großbritannien warf ein, dass das Unsinn sei; natürlich würden die Mitarbeiter im Zwangsurlaub Unterstützung bekommen, nämlich vom Staat.

Aha. Das muss sich eine globale Unternehmensleitung – Schweden, Briten, Inder, Deutsche – erst mal klar machen, dass, wenn von "furlough" gesprochen wird, mal das eine, mal aber auch etwas ganz anderes dahinterstecken kann. Kompliziert …

Urlaub ist nicht Urlaub ist nicht Urlaub die Zweite

Bleiben wir bei den angenehmen Dingen des Lebens: Garden Leave. Kennen Sie nicht? Na, übersetzen Sie doch einfach mal – klingt doch interessant, oder?

Gut, ich habe in den letzten Jahren viel gelernt. Ich frage die Kollegen global nicht mehr "Gibt es bei euch auch …?", sondern ich erkläre Ihnen erst, um was es geht, und frage dann. Macht Sinn. Macht Sinn?

Zum Beispiel beim "Garden Leave". Da erkläre ich, "Das ist, wenn ich kündige und den Mitarbeiter dann für die Zeit der Kündigungsfrist bezahlt zu Hause sein lasse". Ihnen dämmert es? Ja, die gute alte Freistellung (aber glauben Sie mir, mit "release from indemnity", "leave", "exemption" oder ähnlichen Versuchen kommt man auch nicht weiter …). Handelt es sich einfach nur um einen blumigeren Ausdruck ("Schaut, wie lieb mich meine Firma hat, ich darf den Garten pflegen") oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Nun, ich hatte dazu Fragen und von überall in der Welt erhielt ich von den Kollegen Antworten. Nur nicht aus den USA. Obwohl die Kollegin dort sonst sehr zuverlässig und schnell ist. Ich rief sie also an "Kathy, wie sieht das bei Euch aus …" und sie meinte "Du, ich sehe, du hast dir die Mühe gegeben das zu erklären, aber ich verstehe es einfach nicht". Ich startete den nächsten Versuch: "Garden Leave bedeutet, bei einer Kündigung ….". Es hat sicherlich zehn Minuten gedauert, bis wir beide herzlich gelacht haben und verstanden haben, warum wir uns nicht verstanden haben: In den USA gibt es die "Termination at Will". Da kann das Arbeitsverhältnis jederzeit von jedem zu jedem Zeitpunkt beendet werden. Keine Kündigungsfrist oder so etwas. Keine Kündigungsfrist … Ja, genau, das bedeutet auch keinen Bedarf für eine Freistellung in der Kündigungfrist, ja, nicht einmal die Möglichkeit, denn wo keine Frist, da keine Freistellung …

Jetzt wird es ernst

Unsere Compliance-Abteilung spricht gerne davon, die Chef-Juristin und die Chef-Personalerin auch: keine Gnade bei "for cause"-Kündigung! Ja, ich bin auch dafür! Aber was ist eigentlich gemeint, wenn die Kollegen in der Konzernzentrale von "for cause" sprechen?

Gerade haben wir für die USA gelernt: Ich brauche für eine Kündigung keinen "cause". Ich kann jederzeit jedem zu jedem Zeitpunkt kündigen (nur, bitte eines nicht: diskriminieren!). Die US-Amerikaner müssen also denken "Von was sprechen diese Heinis, wenn sie von 'for cause termination' sprechen?"

Ich finde ein Land, in dem es in der Rechtsprechung tatsächlich "for cause" gibt: Kanada. Ist dort eine Kündigung "for cause", gibt es keine Abfindung und keine Kündigungsfrist. Sonst schon. Aha, ist das vielleicht das, was wir im arbeitsrechtlich zivilisierten Europa als "außerordentliche Kündigung" kennen, aber mit "dismissal without notice period" bezeichnen? Weil einen Grund ("cause") brauchen wir, die wir im civil law denken, ja immer. Entweder einen "normalen" Grund, der zur fristgerechten Kündigung führt, oder halt einen ganz besonderen, der zur fristlosen Kündigung führt. Aber eigentlich doch immer "for cause" … Sie sind verwirrt? Meine Kollegen in der Konzernleitung auch …

Babylon nur auf Englisch?

Im Internet gibt es eine heftige Diskussion darüber, wem der Satz zuzuschreiben ist "Britain and America are two nations divided by a common language". George Bernard Shaw, Oscar Wilde oder Winston Churchill? Nun, wir sehen jedenfalls, dass es stimmt und wir können Kanada gleich noch mit dazunehmen.

Müssen wir aber ins Englische "reisen"? Nicht wirklich. Uns allen ist zum Beispiel das Wort "Entlassung" bekannt, als Oberbegriff für alle Beendigungen: Aufhebungsvereinbarung, fristgerechte wie fristlose Kündigung. Schauen Sie nur mal in § 17 KSchG nach. Sprechen wir mit einem österreichischen Kollegen ganz neutral über "Entlassungen aus betrieblichen oder persönlichen Gründen" hält er uns für soziale Barbaren: "Das könnt ihr wirklich? Ich dachte ihr seid auch ein Sozialstaat?" Gut, wenn man das Arbeitsverfassungsgesetz zur Hand hat – nach § 106 ArbVG sind das diejenigen Beendigungen, die in Deutschland "fristlose Kündigung" heißen …

Und die Moral von der Geschichte?

Wir Arbeitsrechtler arbeiten mit dem Wort. Das ist noch sensibler als bei Romanautoren und Priestern (da wären wir wieder bei "Babylon"). Es zeigt sich, dass der Versuch der Globalisierung zumindest im Arbeitsrecht ein ausgesprochen untauglicher Versuch, um nicht zu sagen "Unsinn" ist.

Das gilt übrigens auch für das normale Leben (ganz wichtig auf der Speisekarte): Man muss eben wissen, dass wir in Großbritannien und Deutschland eine Aubergine essen, in den USA eine Eggplant und in Österreich eine Melanzane. Und wenn wir in Frankreich einen "Endive" bestellen, bekommen wir Chicorée und wenn wir Chicorée bestellen, Endiviensalat. Und das ist gut so. Wir nennen das "Kultur". Nur in den Konzernen ist das ein wenig schwierig umzusetzen.


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