Das Punktemodell gibt den früheren Grundsatz der Gesamtversorgung in Form der Gesamtbetrachtung von Rente und Versorgungsrente vollständig auf.

Die Leistungen aus dem Punktemodell werden unabhängig von den Bezugssystemen wie Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder auch Steuerrecht bestimmt. Es ist daher nicht mehr nötig, die Zusatzversorgung entsprechend den Änderungen in diesem Bezugssystem anzupassen.

Im Punktemodell wird das Arbeitsentgelt des Versicherten jährlich in eine von diesem Entgelt und dem Alter des Versicherten abhängige Leistung umgewandelt. Die Leistungen nach dem Punktemodell spiegeln somit die gesamte Lebensarbeitsleistung während der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wider.

Die Zusatzrente wird additiv zur Grundversorgung – i. d. R. die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – gewährt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge