Die Betriebsrente wird monatlich im Voraus auf ein Girokonto des Berechtigten gezahlt. Hat der Berechtigte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, kann die Zahlung der Rente von der Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland abhängig gemacht werden.

Eine Betriebsrente, die den Betrag von 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt, wird abgefunden. Besteht ein Anspruch auf eine Betriebsrente als Erwerbsminderungsrente, wird die Betriebsrente, die den Grenzbetrag nicht erreicht, nur auf Antrag des Betriebsrentenberechtigten abgefunden.

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