Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Vollzeitarbeit 105 EUR monatlich.

Die Wechselschichtzulage ist nicht dynamisch ausgestaltet. Sie wird bei allgemeinen Tarifänderungen damit nicht erhöht.

Teilzeitkräfte erhalten die Wechselschichtzulage anteilig entsprechend dem Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit (§ 24 Abs. 2 TVöD).[1]

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in Ziffer 3.4 und in Beitrag Teilzeit verwiesen.

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