Die Altersrückstellungen der bisherigen Versicherungszeit können bei einem Wechsel des PKV-Unternehmens auf die neue Versicherung übertragen werden.[1] Dies erleichtert den Wechsel für langjährig PKV-Versicherte ganz erheblich. Der Druck, sich an einen einzigen Anbieter nahezu lebenslang zu binden, ist dadurch gemindert.

Die Altersrückstellungen können auch in den Basistarif der PKV übertragen werden. PKV-Versicherte können beim Wechsel in ein anderes privates Unternehmen für die ab dem 1.1.2009 abgeschlossenen Versicherungsverträge ihre Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen.

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