Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen berechnet. Stattdessen sind der vereinbarte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand und das Alter bei Vertragsbeginn sowie das Geschlecht maßgeblich für die Beitragskalkulation. Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, entfällt die Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht (Unisex-Tarife).

In der PKV ist für jeden Versicherten ein eigener Beitrag zu zahlen. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht.

 
Praxis-Tipp

Beitragsreduzierung durch Selbstbehalt

Privat Versicherte können einen Selbstbehalt für ambulante Behandlungen vertraglich vereinbaren. Möglich sind z. B. 500 oder 1.000 EUR im Jahr. Erst wenn der Versicherte diese Kosten selbst gezahlt hat, wird die Versicherung in Anspruch genommen. Durch eine solche Vereinbarung kann der reguläre Monatsbeitrag zum Teil erheblich gesenkt werden.

Beitragsrückerstattung

Eine Beitragsrückerstattung beinhalten die meisten PKV-Tarife. Die Rückerstattung erfolgt, wenn der Versicherte ein Jahr lang keine Rechnungen einreicht. Je nach Dauer der rechnungsfreien Zeit werden 1 bis 6 volle Monatsbeiträge – einschließlich des Arbeitgeberanteils – an den Versicherten überwiesen.

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