Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Mitbestimmung des Personalrates eines städtischen Krankenhauses bei Zuweisung der Krankenpflegeschülerinnen durch die Schwesternschaft im Rahmen eines Schwesterngestellungsvertrages
Leitsatz (redaktionell)
Die von einer Schwesternschaft im Rahmen eines Schwesterngestellungsvertrages für die Krankenpflegeschule eines städtischen Krankenhauses gestellten Krankenpflegeschülerinnen sind nicht Beschäftigte im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Sie gelten auch nicht als Angestellte.
Normenkette
BPersVG § 4; PersVG BW §§ 4, 7 S. 3
Verfahrensgang
VG Stuttgart (Entscheidung vom 22.01.1986; Aktenzeichen PVS 28/85) |
Fundstellen
Haufe-Index 543961 |
ZBR 1987, 348-349 (LT1) |
PersV 1989, 222-224 (KT) |
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