Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Mitbestimmung des Personalrates eines städtischen Krankenhauses bei Zuweisung der Krankenpflegeschülerinnen durch die Schwesternschaft im Rahmen eines Schwesterngestellungsvertrages

 

Leitsatz (redaktionell)

Die von einer Schwesternschaft im Rahmen eines Schwesterngestellungsvertrages für die Krankenpflegeschule eines städtischen Krankenhauses gestellten Krankenpflegeschülerinnen sind nicht Beschäftigte im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Sie gelten auch nicht als Angestellte.

 

Normenkette

BPersVG § 4; PersVG BW §§ 4, 7 S. 3

 

Verfahrensgang

VG Stuttgart (Entscheidung vom 22.01.1986; Aktenzeichen PVS 28/85)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543961

ZBR 1987, 348-349 (LT1)

PersV 1989, 222-224 (KT)

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