Stellt sich nach Ablauf eines Kalenderjahres heraus, dass die Einkünfte oder Bezüge eines volljährigen Kindes den Jahresgrenzbetrag überschreiten, so ist die Familienkasse berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend mit Wirkung zu Beginn dieses Kalenderjahres aufzuheben.[1] Aufgrund der Aufhebung des Bescheids kann die Familienkasse das für das Kalenderjahr gezahlte Kindergeld in voller Höhe zurückfordern.

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