Ein Angestellter ist verwitwet, wenn seine Ehe durch den Tod des Ehepartners aufgelöst worden ist.

Für die Einstufung maßgebend ist immer die letzte Ehe des Angestellten. Geht ein verwitweter Angestellter eine neue Ehe ein, so endet der familienrechtliche Status "verwitwet" mit der Wiederverheiratung. Wird diese zweite Ehe geschieden, so richtet sich der Anspruch des Angestellten nach den Vorschriften für Geschiedene.

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