Der Zusatzurlaub für Wechselschichten errechnet sich aus der Anzahl der dienstplanmäßigen Tage, die der Angestellte im Wechselschichtdienst gearbeitet hat. Bei der Festlegung ist von der 5- bzw. 6-Tage-Woche ausgegangen worden. Sollte von diesen Wochenarbeitstagen abgewichen werden, so sind unter Zugrundelegung der Arbeitstage der 5-Tage-Woche die Arbeitstage zu berechnen. Bei einer Rückrechnung aus der 6-Tage-Woche ergeben sich Abweichungen, da die 6-Tage-Woche bereits aus der 5-Tage-Woche abgeleitet worden ist und so aufgrund der Rundungen Unterschiede entstehen können.
Umrechnung der Tabelle aus Abs. 2 für die 5,5-Tage-Woche:
87 : 5 x 5,5 = 95,7 = 96 Arbeitstage ergeben 1 Tag Zusatzurlaubsanspruch.
Die wichtigsten Umrechnungen:
1 Tage | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tag | |
Zusatzurlaub bei ... | ||||
Arbeitstagen im Wechselschichtdienst | ||||
5,25-Tage-Woche | 91 | 137 | 182 | 205 |
5,5-Tage-Woche | 96 | 143 | 190 | 215 |
5,75-Tage-Woche | 100 | 150 | 199 | 224 |
Arbeitnehmer mit weniger als 5 Wochenarbeitstagen haben am Wochenende länger als 48 Stunden frei, sodass die Regelung für Wechselschichten gemäß § 48a Abs. 1 Satz 2 BAT nicht anwendbar ist.
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