Der Zusatzurlaub für Wechselschichten errechnet sich aus der Anzahl der dienstplanmäßigen Tage, die der Angestellte im Wechselschichtdienst gearbeitet hat. Bei der Festlegung ist von der 5- bzw. 6-Tage-Woche ausgegangen worden. Sollte von diesen Wochenarbeitstagen abgewichen werden, so sind unter Zugrundelegung der Arbeitstage der 5-Tage-Woche die Arbeitstage zu berechnen. Bei einer Rückrechnung aus der 6-Tage-Woche ergeben sich Abweichungen, da die 6-Tage-Woche bereits aus der 5-Tage-Woche abgeleitet worden ist und so aufgrund der Rundungen Unterschiede entstehen können.

 
Praxis-Beispiel

Umrechnung der Tabelle aus Abs. 2 für die 5,5-Tage-Woche:

87 : 5 x 5,5 = 95,7 = 96 Arbeitstage ergeben 1 Tag Zusatzurlaubsanspruch.

Die wichtigsten Umrechnungen:

 
  1 Tage 2 Tage 3 Tage 4 Tag
  Zusatzurlaub bei ...
  Arbeitstagen im Wechselschichtdienst
5,25-Tage-Woche 91 137 182 205
5,5-Tage-Woche 96 143 190 215
5,75-Tage-Woche 100 150 199 224

Arbeitnehmer mit weniger als 5 Wochenarbeitstagen haben am Wochenende länger als 48 Stunden frei, sodass die Regelung für Wechselschichten gemäß § 48a Abs. 1 Satz 2 BAT nicht anwendbar ist.

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