Rz. 1

Die Vorschrift des § 30 BetrVG regelt neben § 29 BetrVG und § 33 BetrVG die Modalitäten der Betriebsratssitzung. Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.6.2021 ist die Vorschrift erheblich erweitert worden und regelt nunmehr auch die Möglichkeit der Betriebsratssitzung durch Telefon- oder Videokonferenz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge