Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)

Datum: 30. Juni 2000

Bemerkung

Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 i. d. F. des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 30. Juni 2000

Die derzeit gültigen 83 v. H. Mindestnettobeträge des TV ATZ der Mindestnettobetragstabelle gelten auch 2009 und im Jahr 2010 unverändert fort.

(Anmerkung der Redaktion: Vgl. zur Berechnung der Aufstockungsbeträge nach § 5 Abs. 2 die aktuelle Mindestnettobetragstabelle für 2004, zu finden in der Rubrik Arbeitshilfen, amtliche Vorlagen)

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