Die allgemeinen Entgelterhöhungen wirken sich außerdem nicht auf die Höhe der Sparkassensonderzahlung aus. Hierfür wurde regelungstechnisch das als Grundlage zur Berechnung der Teile der Sparkassensonderzahlung dienende Monatstabellenentgelt für diese Berechnung reduziert. Das Monatstabellenentgelt zur Berechnung der Sparkassensonderzahlung beträgt somit

  • im Kalenderjahr 2021 98,62 Prozent und
  • im Kalenderjahr 2022 96,88 Prozent

des Entgelts des Beschäftigten für den Monat Oktober, das sich aufgrund der individuell für diesen Monat vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit ergibt.

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