Im Bereich der VKA können Bestandteile des Entgelts künftig zur Nutzung steuerlicher Vorteile zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern einzelvertraglich umgewandelt werden. Von der Regelung zur Entgeltumwandlung sind Fahrräder, Lastenräder und Pedelecs (sogenannte "eBikes") erfasst. Die tarifvertragliche Öffnung für derartige Entgeltumwandlungen (Teilverzicht auf Entgelt) ist aufgrund der Regelung in § 4 Abs. 3 und 4 TVG erforderlich, da ein wirksamer Verzicht auf Tarifansprüche für Tarifgebundene nur möglich ist, wenn der Tarifvertrag das zulässt. Damit wird den kommunalen Arbeitgebern ein Instrument zur Förderung der Attraktivität dortiger Arbeitsplätze – auch mit Blick auf den Klimaschutz – an die Hand gegeben.

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