Der Student ist als hauptberuflich selbstständig Tätiger anzusehen, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 50 % der Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR; 2023: 1.697,50 EUR) nicht übersteigt und die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt".[1] Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bliebe dann kein Raum mehr.

[1]

S. Abschn. 2.2.

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