In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nicht nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, sondern grundsätzlich auch dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt.[1]

[1]

S. Student.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge