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Nach den "Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 132b Abs. 2 SGB V zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie" v. 29.11.2001 kommen als Leistungserbringer in Betracht: Diplom-Sozialpädagogen/-innen und Sozialarbeiter/-innen sowie Fachkrankenschwestern/-pfleger für Psychiatrie (http://www.soziotherapie.de/pdf/Gem.EmpfehlungenSoziotherapievom29.11.2001.pdf). Der Vertragsschluss mit einem Leistungserbringer setzt den Nachweis einer vorherigen mindestens 3-jährigen psychiatrischen Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr in einem allgemein-psychiatrischen Krankenhaus mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung voraus. Im Weiteren regeln die Empfehlungen, welche Nachweise an Ausbildung und Weiterbildung, berufspraktische Erfahrungszeit und sonstige Anforderungen erfüllt sein müssen. Der Leistungserbringer muss in ein gemeindepsychiatrisches Verbundsystem oder vergleichbare Versorgungsstrukturen eingebunden sein. Ein Vertrag mit einem Leistungserbringer kann nur geschlossen werden, wenn die Tätigkeit spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss hauptberuflich ausgeübt wird. Die Empfehlungen enthalten ferner Einzelheiten zu den Anforderungen an Organisationsformen, räumliche Mindestvoraussetzungen sowie zur Qualitätssicherung.

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