Rz. 15

Sofern die klinische Studie einen entscheidenden Beitrag für die Erweiterung einer Zulassung des Arzneimittels leistet, verpflichtet Satz 5 den pharmazeutischen Unternehmer, den Krankenkassen die Verordnungskosten zu erstatten. Gemäß Satz 6 gilt dies ebenso für eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach europäischem Recht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge