Rz. 15
Sofern die klinische Studie einen entscheidenden Beitrag für die Erweiterung einer Zulassung des Arzneimittels leistet, verpflichtet Satz 5 den pharmazeutischen Unternehmer, den Krankenkassen die Verordnungskosten zu erstatten. Gemäß Satz 6 gilt dies ebenso für eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach europäischem Recht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen