Rz. 47

Die Vorschrift enthält eine verpflichtende regelmäßige Evaluation der Wirkungen und der Manipulationsresistenz des RSA durch den Wissenschaftlichen Beirat, um auf Grundlage regelmäßig zu aktualisierender wissenschaftlicher Erkenntnisse die weitere Entwicklung des RSA beobachten und ggf. das Ausgleichsverfahren nachbessern zu können. Dabei werden insbesondere auch die Wirkungen des RSA auf den fairen Wettbewerb der Krankenkassen untersucht. Durch eine gesonderte Evaluation der Regionalkomponente in den Risikostrukturausgleich im Jahr 2023 können die Wirkungen der erstmaligen Umsetzung im Ausgleichsjahr 2021 untersucht werden.

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