Rz. 6

Neben den Berufsförderungs- und den Berufsbildungswerken kommt den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation besondere Bedeutung zu, in denen bei bestimmten (z. B. neurologischen) Erkrankungen schon während und in Verbindung mit der medizinischen Rehabilitation erste Schritte beruflicher Förderung (z. B. Berufsfindung und Arbeitserprobung, Vorbereitungsmaßnahmen zur Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeit oder zur Umschulung) eingeleitet werden. Diese Einrichtungen bilden die Brücke zwischen den rein medizinisch orientierten Einrichtungen der Akutbehandlung und Erstversorgung einerseits und den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation andererseits, die der Ausbildung, Umschulung und Fortbildung dienen.

Daneben gibt es weitere private Schulungseinrichtungen für die Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Die privaten beruflichen Einrichtungen haben meist nicht die Möglichkeit einer internatsmäßigen Unterbringung der Rehabilitanden. Sie verfügen auch nur teilweise über begleitende Dienste. Dementsprechend sind die Kosten für Lehrgänge niedriger als in den Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken.

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