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Die Bezeichnung "Integrationsämter" hat zum 1.7.2001 die im Schwerbehindertengesetz noch gebräuchliche Bezeichnung "Hauptfürsorgestellen", ersetzt, um die Aufgaben dieser Ämter besser zu verdeutlichen (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 14/5800 S. 37). Aufgabe dieser Ämter ist nicht die Fürsorge für schwerbehinderte Menschen, sondern die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Durch ein redaktionelles Versehen war in die Beschlussempfehlung des Ausschusses (BT-Drs. 14/5786) und in den o. a. Bericht nicht der vollständige Wortlaut des Änderungsantrages, mit dem die Änderung der Bezeichnung dieser Ämter eingeführt werden sollte, übernommen worden, sondern lediglich die Kurzbezeichnung. Dieses Versehen ist im Rahmen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1457) berichtigt worden.

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