Rz. 1

Mit der Änderung in Abs. 2 wurde eine Klarstellung der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 eingeführten "Kleinbetrieberegelung" durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) vorgenommen. Die geänderte Vorschrift trat zum 1.5.2004 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 74 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 157.

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