Sachleistungen sind alle geldwerten Leistungen eines Arbeitgebers an Beschäftigte, die nicht in Geld erbracht werden.

Als Sachleistungen werden insbesondere Arbeitskleidung, die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Räumlichkeiten (z. B. für Familienfeiern), die verbilligte Ausgabe von Essen, die Jagdnutzung und Freikarten gewährt. Daneben kommen die Bahncard, Eintrittskarten, Freifahrscheine, Handys, Holzabgabe an Bedienstete der Forstverwaltung, Job-Tickets, Parkplatznutzung, Telefonkarten und die verbilligte Warenabgabe in Betracht. Auch die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen und Material durch die Beschäftigten stellt eine Sachleistung dar. Insbesondere bei Versorgungsbetrieben haben zumindest ältere Beschäftigte vielfach noch Anspruch auf sog. Koks- bzw. Stromdeputate. Bedeutsame Sachleistung ist auch die Gewährung eines Dienstfahrzeugs.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge