Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten. Dies sind vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Weitere Voraussetzung ist ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus allen Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten im gesamten Versicherungsleben von weniger als 0,0667 Entgeltpunkten (bei 35 Jahren) bzw. 0,0334 Entgeltpunkten (bei 33 Jahren) pro Kalendermonat. Eine Grundrentenbewertungszeit ist eine Grundrentenzeit, für die sich pro Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte ergeben. Wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden[1], werden die Grundrentenbewertungszeiten mit einem Zuschlag an Entgeltpunkten versehen, und zwar bei 35 Jahren an Grundrentenbewertungszeiten bis zu einem Höchstbetrag von 0,0667 Entgeltpunkten pro Kalendermonat, vorher ist für die Berechnung des endgültigen Zuschlags jedoch der so ermittelte Entgeltpunktewert mit dem Faktor 0,875 zu multiplizieren, d. h. um 12,5 % zu mindern. Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen Teilen zugeordnet; dabei werden Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge