Platzreservierungskosten sind erstattungsfähig (für ICE-Sprinter besteht Reservierungspflicht). Sie können durchweg nur bei Einzeldienstreisen ersetzt werden. Bei längerdauernden Dienstgeschäften i.S. des § 11 Abs. 1 BRKG am gleichen auswärtigen Geschäftsort mit täglicher Rückkehr zum Wohn- oder Dienstort ist die Notwendigkeit einer Platzreservierung nur in Einzelfällen gegeben.

Umtauschgebühren (Stornogebühren), die insbesondere bei Fahrkarten aus dem Plan&Spar-Tarif wegen Nichtbenutzung des für die Rückfahrt gebuchten Zuges entstehen, sind – als Nebenkosten – erstattungsfähig, wenn für den Umtausch dienstliche Gründe (z.B. Versäumen der Zuges wegen länger dauerndem Dienstgeschäft) entscheidend waren.

Entsprechendes gilt für Nachlösegebühren, wenn es (z.B. wegen geschlossener Fahrkartenschalter oder defektem Fahrkartenautomaten) nicht möglich war, die Fahrkarte vor Fahrtantritt zu kaufen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge