Der Arbeitgeber hat der Praktikantin/dem Praktikanten bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Verpflichtung setzt keinen entsprechenden Antrag der Praktikantin/des Praktikanten voraus. Vielmehr muss das Zeugnis auch erteilt werden, wenn die Praktikantin/der Praktikant es nicht beantragt oder ausdrücklich darauf verzichtet.

Das Zeugnis muss nach § 16 Satz 2 Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sofern durch die Praktikantin/den Praktikanten gewünscht, sind auch Angaben über Verhalten, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten in das Zeugnis aufzunehmen (§ 16 Satz 3).

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