Pauschal besteuerte Einnahmen sind nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden. Teilweise sind neben der Pauschalversteuerung weitere Voraussetzungen gefordert, die eine Arbeitsentgelteigenschaft ausschließen.

Für die beitragsrechtliche Behandlung ist die tatsächliche Erhebung der pauschalen Lohnsteuer maßgebend.

 
Hinweis

Aufzeichnungspflichten bei Pauschalbesteuerung

Werden pauschal besteuerte Zuwendungen in der Sozialversicherung beitragsfrei belassen, gilt Folgendes: In den Entgeltunterlagen des jeweils begünstigten Arbeitnehmers muss zusätzlich nachprüfbar aufgezeichnet werden, für welche besondere Arbeitsleistung in welchem Monat dieser sonstige Bezug gewährt wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge