Bisher sieht das Pflegezeitgesetz selbst einen finanziellen Ausgleich für den Entgeltausfall während der Dauer der Pflegezeit nicht vor. Nunmehr haben Arbeitnehmer gegen das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Nähere Einzelheiten sind unter 5 "Finanzielle Förderung durch Gewährung eines Darlehens" dargestellt.

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