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Mobbing (BAT) / 3 Was ist Mobbing?

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3.1 Der Knackpunkt ist die Begriffsbestimmung

Die Begriffsbestimmung und vor allem die Frage, wo die Grenze von sozialadäquatem zu sozialschädlichem und verwerflichem Handeln liegt, ist bei Mobbing das größte Problem für den Personalverantwortlichen. Wäre er gehalten, bei jeder Streiterei, bei jeder Ungerechtigkeit oder bei jeder flapsigen Bemerkung "auf Antrag" oder sogar "von Amts wegen" gegen Mitarbeiter vorzugehen, wäre dies nicht nur unzumutbar, sondern würde die Fälle des wirklichen Mobbings entwerten.

 
Praxis-Beispiel

Ein Mitarbeiter beschwert sich beim Personalleiter darüber, dass ihn sein Vorgesetzter, nur weil er eine Stunde verspätet zum Dienst erschien, "nicht gegrüßt habe". Das "Schneiden von Mitarbeitern" sei eine übliche Methode des Mobbings, gegen das der Personalverantwortliche einzuschreiten habe.

Was den Hinweis auf die Methode betrifft, so hat der Mitarbeiter durchaus Recht. Die soziale Ausgrenzung ist in der Tat eine der häufigsten Mobbing-Methoden. Mobbing-Opfer werden geschnitten und berichten, dass sie von Kollegen oder Vorgesetzten "wie Luft" behandelt werden.

Das Beispiel zeigt aber auch, dass der Mitarbeiter mit dieser Schilderung, auch wenn der Wahrheitsgehalt unterstellt wird, keinen Mobbing-Vorwurf begründen kann. Mobbing liegt auch nach der soziologischen Begründung erst dann vor, wenn die Handlung des Mobbers zielgerichtet erfolgt.

Mobbing ist somit keine "Einzeltat", sondern ein Prozess, der die systematische Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Menschen zum Ziel hat.

 
Praxis-Beispiel

Ein Mitarbeiter wird in eine neue Arbeitsgruppe eingeteilt. In einer Vorbesprechung hatten sich die Kollegen dagegen ausgesprochen. Sie beschließen, ihm das Leben schwer zu machen, erwidern seinen Gruß nicht, beziehen ihn nicht in die Teamgespräche ein und brechen private Unterhaltungen sofort ab, wenn ...

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