Nachdem es ausschließlich auf den Anlass der Errichtung des Zweithaushalts ankommt, lässt der Wechsel des Familienhausstands nicht nur in Wegzugsfällen die steuerliche Begünstigung der dadurch bedingten Mehraufwendungen unberührt.

Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer aus beruflichen Gründen entstandenen doppelten Haushaltsführung endet auch nicht dadurch, dass ein Arbeitnehmer seinen eigenen Familienwohnsitz bzw. seinen eigenen Hausstand innerhalb desselben Ortes verlegt.[1] Die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung ist ausschließlich in Bezug auf die zweite Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort zu überprüfen.[2]

Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort

Aus diesem Grund wandelt sich bei beiderseits berufstätigen Ehe-/Lebenspartnern eine ursprünglich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann nicht in eine private um, wenn die Ehe-/Lebenspartner ohne beruflichen Grund den Ort des eigenen Hausstands mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung tauschen.[3] Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des anderen Ehe-/Lebenspartners unter Beibehaltung der ursprünglichen Familienwohnung als Erwerbswohnung ist nach den für die berufliche Veranlassung aufgestellten Entscheidungsmerkmalen unerheblich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge