Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von 75 %; am Oster- und Pfingstsonntag, am Maifeiertag und am 1. Weihnachtstag sowie an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, 200 %.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge