Das konkrete Beispiel "Ausgliederung in eine Krankenhaus GmbH" mag zeigen, dass auch im Bereich sozialer Dienstleistungen nicht auf die langwierige Änderung der Tarifstruktur des BAT gewartet werden muss, sondern dass einrichtungsbezogen über Ausgliederungsmodelle relativ schnell ein zeitgemäßes, die Leistung des Mitarbeiters berücksichtigendes Lohnsystem umgesetzt werden kann.

Wenig Verständnis hätte die Privatwirtschaft allerdings, wenn nach der Ausgliederung die neugegründete GmbH – wie zur Zeit im Krankenhausbereich in einigen Bundesländern[1] mehrfach geschehen – dem Arbeitgeberverband wieder beitreten würde und damit der teure, demotivierende Tarifvertrag erneut Anwendung fände. Der wesentliche Hintergrund der Ausgliederung wäre damit entfallen.

[1] Z.B. in Baden-Württemberg.

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