Die Forderungen, auch im engeren und weiteren Bereich der öffentlichen Verwaltung Leistungszulagen zu gewähren, werden immer drängender. Mit der Einführung eines auch an der Leistung orientierten Entgeltsystems ist die Hoffnung verbunden, die Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren.

Jeder Betrieb, gleich ob privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich organisiert, muss dafür sorgen, dass seine betrieblichen Ziele mit den persönlichen Zielen seiner Mitarbeiter möglichst übereinstimmen. Den betrieblichen Zielen (Gewinnerzielung oder Aufgabenerfüllung bei Kostendeckung) stehen die persönlichen Ziele der Mitarbeiter (guter Verdienst, Sicherheit und Anerkennung) gegenüber. Die Mitarbeiter müssen also dazu gebracht werden, mit ihrem Verhalten im Betrieb möglichst viel zur Erreichung der Betriebsziele beizutragen. Das kann der Betrieb bewirken, indem er die Erfüllung der persönlichen Mitarbeiterziele dann fördert, wenn und soweit dieMitarbeiter die Ziele des Betriebes verfolgen. Einschlägige Untersuchungen belegen, dass unter den verschiedenen Leistungsmotiven sog. Arbeitsgestaltungsmotive (z.B. Selbständigkeit, Unabhängigkeit, Entscheidungskompetenz) nur bei Führungskräften Vorrang haben, deren materielle Bedürfnisse bereits abgesichert sind. Bei den übrigen Mitarbeitern, dies gilt für die private Wirtschaft wie für den öffentlichen Dienst, stehen eindeutig einkommensbezogene Leistungsmotive im Vordergrund. Leistungszulagen gelten somit als hochwirksames Instrument, um die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen und dadurch die betrieblichen Ziele zu fördern.

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