Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch, wenn die Voraussetzungen (Vorversicherungszeit und Vorliegen von Pflegebedürftigkeit) erfüllt sind.[1]

 
Praxis-Beispiel

Antragstellung vor Pflegebedürftigkeit

 
Antrag auf Pflegeleistungen am 12.1.2024
Vorversicherungszeit erfüllt
Pflegebedürftigkeit liegt vor seit 16.2.2024
Leistungsanspruch ab 16.2.2024

Die Leistungen werden vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt, wenn der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt wird.

 
Praxis-Beispiel

Antragstellung nach Pflegebedürftigkeit

 
Antrag auf Pflegeleistungen am 11.3.2024
Vorversicherungszeit erfüllt
Pflegebedürftigkeit liegt vor seit 15.1.2024
Leistungsanspruch ab 1.3.2024

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