Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitpunkt des Berufens auf Gleichstellungsantrag
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, wann sich ein berufsunfähiger Angestellter auf einen Gleichstellungsantrag nach § 2 SchwbG berufen muß, um den Schutz des § 22 SchwbG nicht zu verwirken, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Antragstellung hatte.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 555/94.
Verfahrensgang
ArbG Emden (Entscheidung vom 21.01.1993; Aktenzeichen 1 Ca 312/92) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 28.06.1995; Aktenzeichen 7 AZR 555/94 Urteil: Zurückverweisung) |
Fundstellen
Haufe-Index 442128 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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