Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorstand, ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigung, richtiger Beklagter, Interessenkollision
Leitsatz (amtlich)
Wendet sich ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gegen die Kündigung seines für die Dauer der Vorstandstätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses, so ist die Klage gemäß § 112 AktG immer dann gegen die Gesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat zu richten, wenn die Kündigungsgründe ihren Ursprung in der früheren Vorstandstätigkeit haben.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 25.02.1999; Aktenzeichen 6 (11) Ca 7651/97) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 513646 |
DB 2000, 1084 |
ARST 2000, 259 |
EWiR 2000, 653 |
NZA 2000, 833 |
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