Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorstand, ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigung, richtiger Beklagter, Interessenkollision

 

Leitsatz (amtlich)

Wendet sich ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gegen die Kündigung seines für die Dauer der Vorstandstätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses, so ist die Klage gemäß § 112 AktG immer dann gegen die Gesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat zu richten, wenn die Kündigungsgründe ihren Ursprung in der früheren Vorstandstätigkeit haben.

 

Normenkette

AktG § 112; BGB § 626

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 25.02.1999; Aktenzeichen 6 (11) Ca 7651/97)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 04.07.2001; Aktenzeichen 2 AZR 142/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 513646

DB 2000, 1084

ARST 2000, 259

EWiR 2000, 653

NZA 2000, 833

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