Entscheidungsstichwort (Thema)
"Judenwitz". Abmahnung
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Wiedergabe eines auf den Holocaust anspielenden "Judenwitzes" durch einen Lehrer im Unterricht ohne rechtfertigenden Zusammenhang stellt einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung dar.
2. Zur Entbehrlichkeit einer Abmahnung in einem solchen Fall, wenn der Lehrer amerikanischer Staatsangehöriger ist.
Orientierungssatz
Revision wurde eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 287/92.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 05.09.1991; Aktenzeichen 14 Ca 98/91) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445584 |
ARST 1992, 187 (L1) |
ZTR 1992, 339 (L1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
Mitbestimmung 1992, 64 (L1) |
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