Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilzeitbeschäftigte als Betriebsratsmitglieder - Diskriminierung

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage vorgelegt, ob es mit Art 119 EWG-Vertrag (juris: EWGVtr) und mit der Richtlinie des Rates vom 10.2.1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - 75/117/EWG (Juris: EWGRL 117/75) - vereinbar ist, wenn eine gesetzliche Regelung zwar Betriebsratsmitgliedern für Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an Schulungen (welche für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln) ausfällt, Vergütung sichert (Lohnausfallprinzip), jedoch teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern, die für die Schulung über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus Zeit aufwenden müssen, einen Ausgleich in Freizeit und/oder Geld für diesen zusätzlichen Zeitaufwand auch bis zur Höhe der betrieblichen Vollarbeitszeit verweigert, obwohl der Anteil der Frauen, die von dieser Regelung betroffen werden, wesentlich höher ist als der Anteil der Männer.

 

Nachgehend

EuGH (Urteil vom 04.06.1992; Aktenzeichen C-360/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 519034

BB 1991, 142

BB 1991, 142 (L1)

DB 1991, 51 (L1)

NZA 1991, 281 (L1)

ArbuR 1991, 256 (L1-2)

Streit 1991, 177

Streit 1991, 177-178 (ST)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge