Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückwirkende Senkung tariflicher Vergütung

 

Orientierungssatz

1. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 23/01.

2. Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des LArbG Stuttgart vom 29.11.2000, 3 Sa 22/00, das vollständig dokumentiert ist.

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.02.2002; Aktenzeichen 4 AZR 23/01)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts E. - Az.: 3 Ca 385 e/00 - vom 20.07.2000 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI610606

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