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Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) und ist am 25.10.2013 in Kraft getreten (Art. 17 Abs. 1 BUK-NOG).
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