Rz. 1

Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft.

Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 7 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 wurden redaktionell neu gefasst und an den Wortlaut der Regelungen des SGB IX angepasst (vgl. BT-Drs. 14/5074 Art. 7 Nr. 3 und 4 S. 120; BT-Drs. 14/5786 S. 134). Allein die Wörter "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" werden durch den Begriff "von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ersetzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge