Rz. 1

Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (im Beitrittsgebiet am 3.10.1990). Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 der Kreis der Versicherten in Abs. 1 Nr. 2 erweitert.

Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 in der Überschrift und in Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 die Worte "unter Ehegatten" gestrichen.

Gültig ist die Vorschrift in der Fassung vom 15.12.2004 ab 1.1.2005.

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