Rz. 1

§ 60 i. d. F. des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten.

Durch Art. 1 Nr. 12 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) sind mit Wirkung zum 1.1.1997 in § 60 Abs. 2 die Wörter "wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule" durch die Wörter "wegen einer schulischen Ausbildung" ersetzt worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge