Rz. 1

Abs. 1, 2 wurden geändert und Abs. 3 wurde neu gefasst durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824); Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 wurden redaktionell angepasst durch das UVEG v. 7.8.1996 (BGBl I. S. 1254); Abs. 2 Satz 2 wurden neu gefasst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998). In Abs. 2 erfolgte eine redaktionelle Anpassung durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge