Rz. 126

vgl. hierzu bereits unter Rz. 10.

Für Zeiten bis 1949 und für Zeiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1991 sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG heranzuziehen (zur Rechtsprechung zu den Leistungsgruppen, vgl. BSG, Urteil v. 16.2.1971 1/11 RA 234/69; BSG, Urteil v. 24.11.1965, 11/1 RA 352/62; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.3.2012, L 3 R 1007/10).

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