Rz. 1

Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) mit Wirkung zum 1.7.2009 in das SGB IV eingefügt worden. Die Vorschrift tritt gemäß Art. 7 Abs. 5 dieses Gesetzes am 31.12.2012 außer Kraft.

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