Für Angestellte, die in Heimen zur Betreuung und Pflege von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Personen oder von Kindern und Jugendlichen arbeiten, enthalten der BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge einige spezielle Bestimmungen. Insbesondere werden durch die Sonderregelung 2 b BAT zusätzliche oder alternative Vorschriften geschaffen.

Diese Bestimmungen sollen hier zusammenfassend dargestellt werden.

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