Haftungsvoraussetzung ist eine pflichtwidrige Handlung. Pflichtwidrig ist jeder Verstoß gegen die für das Arbeitsverhältnis maßgebenden Vorschriften (z.B. §§ 6, 8, 9, 10 BAT). Der Angestellte hat die einschlägigen Rechtsvorschriften sowie die Weisungen des Arbeitgebers zu beachten.

Demnach besteht u. a. die Pflicht

  • zum rechtmäßigen und zuständigkeitsmäßigen Handeln
  • zur fehlerfreien Ermessensausübung
  • zur Erteilung richtiger Auskünfte und Belehrungen
  • zu rascher Sachbearbeitung und Entscheidung
  • zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
  • zur Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge